Ermessenseinbürgerung

Die Ermessenseinbürgerung ist eine Form der Einlassung in den deutschen Staatsverband, bei der kein gesetzlicher Anspruch auf die Staatsangehörigkeit besteht. Die Behörden entscheiden hierbei nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen

Allgemeine Voraussetzungen